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LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2006 - L 8 AS 133/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Osnabrück, 15.02.2006 - S 22 AS 363/05
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2006 - L 8 AS 133/06
- BSG, 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R
Wird zitiert von ... (43) Neu Zitiert selbst (7)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2005 - L 8 AS 181/05
Bemessung der Höhe von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2006 - L 8 AS 133/06
Dies hat den weiteren Vorteil, dass der Begriff der Angemessenheit klar und eindeutig bestimmt wird, auch um den Sozialleistungsträgern und den Empfängern der Leistung eine deutliche "Richtlinie" an die Hand zu geben (vgl. Beschlüsse des Senats vom 17. Oktober 2005 - L 8 AS 258/05 ER -, 28. November 2005 - L 8 AS 181/05 ER - und 13. Dezember 2005 - L 8 AS 427/05 ER, Urteil vom 23. März 2006 - L 8 AS 388/05 - aA Hess. LSG, Beschluss vom 13. Dezember 2005 - L 9 AS 48/05 ER).Nach dem vorliegenden Zahlenmaterial, das dem Senat bei seiner Entscheidung vom 28. November 2005 (L 8 AS 181/05 ER) nicht zur Verfügung stand, wäre es nämlich nicht zwingend, die unteren drei Spalten heranzuziehen.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2005 - L 8 AS 258/05
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2006 - L 8 AS 133/06
Dies hat den weiteren Vorteil, dass der Begriff der Angemessenheit klar und eindeutig bestimmt wird, auch um den Sozialleistungsträgern und den Empfängern der Leistung eine deutliche "Richtlinie" an die Hand zu geben (vgl. Beschlüsse des Senats vom 17. Oktober 2005 - L 8 AS 258/05 ER -, 28. November 2005 - L 8 AS 181/05 ER - und 13. Dezember 2005 - L 8 AS 427/05 ER, Urteil vom 23. März 2006 - L 8 AS 388/05 - aA Hess. LSG, Beschluss vom 13. Dezember 2005 - L 9 AS 48/05 ER).Örtliche Mietspiegel iS der §§ 558c, 558d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind im Regelfall vor den Tabellenwerten nach dem WoGG zu berücksichtigen, weil sie eine aktuelle Übersicht - anders als die Tabellenwerte nach dem WoGG - über die örtlichen Mieten bieten (Beschluss des Senats vom 17. Oktober 2005, aaO).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2005 - L 8 AS 427/05
Anspruch auf Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung durch den Träger der …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2006 - L 8 AS 133/06
Dies hat den weiteren Vorteil, dass der Begriff der Angemessenheit klar und eindeutig bestimmt wird, auch um den Sozialleistungsträgern und den Empfängern der Leistung eine deutliche "Richtlinie" an die Hand zu geben (vgl. Beschlüsse des Senats vom 17. Oktober 2005 - L 8 AS 258/05 ER -, 28. November 2005 - L 8 AS 181/05 ER - und 13. Dezember 2005 - L 8 AS 427/05 ER, Urteil vom 23. März 2006 - L 8 AS 388/05 - aA Hess. LSG, Beschluss vom 13. Dezember 2005 - L 9 AS 48/05 ER).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2006 - L 8 AS 388/05
Anforderungen an die vollständige Übernahme der tatsächlich anfallenden …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2006 - L 8 AS 133/06
Dies hat den weiteren Vorteil, dass der Begriff der Angemessenheit klar und eindeutig bestimmt wird, auch um den Sozialleistungsträgern und den Empfängern der Leistung eine deutliche "Richtlinie" an die Hand zu geben (vgl. Beschlüsse des Senats vom 17. Oktober 2005 - L 8 AS 258/05 ER -, 28. November 2005 - L 8 AS 181/05 ER - und 13. Dezember 2005 - L 8 AS 427/05 ER, Urteil vom 23. März 2006 - L 8 AS 388/05 - aA Hess. LSG, Beschluss vom 13. Dezember 2005 - L 9 AS 48/05 ER). - LSG Hessen, 13.12.2005 - L 9 AS 48/05
Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheit - Aufklärungspflicht des …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2006 - L 8 AS 133/06
Dies hat den weiteren Vorteil, dass der Begriff der Angemessenheit klar und eindeutig bestimmt wird, auch um den Sozialleistungsträgern und den Empfängern der Leistung eine deutliche "Richtlinie" an die Hand zu geben (vgl. Beschlüsse des Senats vom 17. Oktober 2005 - L 8 AS 258/05 ER -, 28. November 2005 - L 8 AS 181/05 ER - und 13. Dezember 2005 - L 8 AS 427/05 ER, Urteil vom 23. März 2006 - L 8 AS 388/05 - aA Hess. LSG, Beschluss vom 13. Dezember 2005 - L 9 AS 48/05 ER). - LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2006 - L 8 B 228/05
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2006 - L 8 AS 133/06
Da der vom SG herangezogene Mietpreisspiegel nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurde, erscheint er nicht besser geeignet, die Gegebenheiten auf dem örtlichen Wohnungsmarkt besser abzubilden als die Tabelle nach § 8 WoGG (vgl Beschluss des Senats vom 7. März 2006 - L 8 B 228/05 AS). - SG Osnabrück, 22.12.2005 - S 16 AS 301/05
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2006 - L 8 AS 133/06
Denn ausweislich der im vom SG beigezogenen Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 15. Dezember 2005 in dem vor dem SG Osnabrück unter dem Az S 16 AS 301/05 geführten Rechtsstreit enthaltenen Zeugenaussage des Herrn I. (Stadt G.) macht der Anteil der bis 1963 fertig gestellten Wohnungen weit über die Hälfte des Wohnungsbestandes in Osnabrück aus.
- SG Hannover, 14.03.2007 - S 17 AS 634/06 In Frage kommen beispielsweise: Mietdatenbanken, qualifizierte Mietspiegel (zu den Anforderungen Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06), repräsentative Einzelangebote, Auskünfte, Mietpreisübersichten des Immobilienverbandes Deutschland, die Werte der Wohngeldtabelle.
Die Kammer wählt in Übereinstimmung mit dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06; Beschluss vom 09.10.2006 - L 8 AS 455/05 ER; Beschluss vom 11.08.2006 - L 8 AS 206/05 ER; Beschluss vom 07.08.2006 - L 9 AS 211/06 ER; Beschluss vom 19.06.2006 - L 6 AS 248/06 ER; Beschluss vom 08.06.2006 - L 7 AS 443/05 ER) sowie anderer Obergerichte (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.05.2006 - L 13 AS 510/06 ER-B) als Ausgangspunkt der Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft - mangels Vorliegen anderer aussagekräftiger Erkenntnismöglichkeiten und -mittel (zu dieser durch das Bundessozialgericht in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten Voraussetzung für einen Rückgriff auf die Wohngeldtabelle siehe das Urteil vom 07.11.2006 - 7b AS 18/06 R) - die Werte in der Tabelle zu § 8 Wohngeldgesetz (Wohngeldtabelle), wobei diese Beträge lediglich eine erste Orientierung ohne feste Bindung für die Kammer darstellen (Urteil der Kammer vom 22.11.2006 - S 17 AS 684/06; Urteil vom 14.02.2007 - S 17 AS 474/06).
Innerhalb der Tabelle lehnt sich die Kammer an die Werte der rechten Spalte an (ebenso das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in seinen Urteilen vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06 und vom 23.03.2006 - L 8 AS 388/05 sowie beispielsweise im Beschluss vom 05.02.2007 - L 8 AS 435/05 ER; Beschluss vom 05.02.2007 - L 8 AS 195/05 ER; Beschluss vom 24.01.2007 - L 8 AS 499/05 ER; Beschluss vom 16.01.2007 - L 13 AS 9/06 ER; Beschluss vom 22.09.2006 - L 6 B 170/06 AS; Beschluss vom 31.08.2006 - L 8 AS 365/06 ER; Beschluss vom 30.08.2006 - L 6 AS 464/06 ER; Beschluss vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06; Beschluss vom 11.08.2006 - L 8 AS 206/05 ER; Beschluss vom 07.08.2006 - L 9 AS 211/06 ER; Beschluss vom 03.08.2006 - L 9 B 176/06 AS; Beschluss vom 10.05.2006 - L 9 AS 287/06 ER), weil ihr die Aufteilung in verschiedene Bauklassen in der vorliegenden Art nicht angemessen erscheint und die vom Gesetzgeber vorgenommene Zuordnung wohl nicht so exakt ist, wie sie auf den ersten Blick erscheinen mag: Eine in den sechziger Jahren erbaute Wohnung kann infolge einer Modernisierung einen höherwertigen Standard aufweisen und damit einen deutlich höheren Mietzins erzielen, als eine Mitte der neunziger Jahre gebaute Wohnung im unsanierten Jetztzustand.
Das folgt nicht zuletzt aus dem auch vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen wiederholt betonten Aspekt der Vorhersehbarkeit der Höhe der angemessenen Kosten der Unterkunft: Der Begriff der Angemessenheit soll "klar und eindeutig" bestimmt werden, "um den Sozialleistungsträgern und den Empfängern der Leistung eine deutliche Richtlinie an die Hand zu geben" (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06; Beschluss vom 09.10.2006 - L 8 AS 455/05; Beschluss vom 11.01.2006 - L 8 AS 409/05).
- SG Hannover, 14.02.2007 - S 17 AS 1034/06 In Frage kommen beispielsweise: Mietdatenbanken, qualifizierte Mietspiegel (zu den Anforderungen Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06), repräsentative Einzelangebote, Auskünfte, Mietpreisübersichten des Immobilienverbandes Deutschland, die Werte der Wohngeldtabelle.
Die Kammer wählt in Übereinstimmung mit dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06; Beschluss vom 09.10.2006 - L 8 AS 455/05 ER; Beschluss vom 11.08.2006 - L 8 AS 206/05 ER; Beschluss vom 07.08.2006 - L 9 AS 211/06 ER; Beschluss vom 19.06.2006 - L 6 AS 248/06 ER; Beschluss vom 08.06.2006 - L 7 AS 443/05 ER) sowie anderer Obergerichte (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.05.2006 - L 13 AS 510/06 ER-B) als Ausgangspunkt der Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft - mangels Vorliegen anderer aussagekräftiger Erkenntnismöglichkeiten und -mittel (zu dieser durch das Bundessozialgericht in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten Voraussetzung für einen Rückgriff auf die Wohngeldtabelle siehe das Urteil vom 07.11.2006 - 7b AS 18/06 R) - die Werte der Wohngeldtabelle, wobei diese Beträge lediglich eine erste Orientierung ohne feste Bindung für die Kammer darstellen (Urteil der Kammer vom 22.11.2006 - S 17 AS 684/06).
Innerhalb der Tabelle lehnt sich die Kammer an die Werte der rechten Spalte an (ebenso das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in seinen Urteilen vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06 und vom 23.03.2006 - L 8 AS 388/05 sowie beispielsweise im Beschluss vom 05.02.2007 - L 8 AS 435/05 ER; Beschluss vom 05.02.2007 - L 8 AS 195/05 ER; Beschluss vom 24.01.2007 - L 8 AS 499/05 ER; Beschluss vom 16.01.2007 - L 13 AS 9/06 ER; Beschluss vom 22.09.2006 - L 6 B 170/06 AS; Beschluss vom 31.08.2006 - L 8 AS 365/06 ER; Beschluss vom 30.08.2006 - L 6 AS 464/06 ER; Beschluss vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06; Beschluss vom 11.08.2006 - L 8 AS 206/05 ER; Beschluss vom 07.08.2006 - L 9 AS 211/06 ER; Beschluss vom 03.08.2006 - L 9 B 176/06 AS; Beschluss vom 10.05.2006 - L 9 AS 287/06 ER), weil ihr die Aufteilung in verschiedene Bauklassen in der vorliegenden Art nicht angemessen erscheint und die vom Gesetzgeber vorgenommene Zuordnung wohl nicht so exakt ist, wie sie auf den ersten Blick erscheinen mag: Eine in den sechziger Jahren erbaute Wohnung kann infolge einer Modernisierung einen höherwertigen Standard aufweisen und damit einen deutlich höheren Mietzins erzielen, als eine Mitte der neunziger Jahre gebaute Wohnung im unsanierten Jetztzustand.
Das folgt nicht zuletzt aus dem auch vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen wiederholt betonten Aspekt der Vorhersehbarkeit der Höhe der angemessenen Kosten der Unterkunft: Der Begriff der Angemessenheit soll "klar und eindeutig" bestimmt werden, "um den Sozialleistungsträgern und den Empfängern der Leistung eine deutliche Richtlinie an die Hand zu geben" (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06; Beschluss vom 09.10.2006 - L 8 AS 455/05; Beschluss vom 11.01.2006 - L 8 AS 409/05).
- SG Hannover, 14.02.2007 - S 17 AS 474/06 In Frage kommen beispielsweise: Mietdatenbanken, qualifizierte Mietspiegel (zu den Anforderungen Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06), repräsentative Einzelangebote, Auskünfte, Mietpreisübersichten des Immobilienverbandes Deutschland, die Werte der Wohngeldtabelle.
Die Kammer wählt in Übereinstimmung mit dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06; Beschluss vom 09.10.2006 - L 8 AS 455/05 ER; Beschluss vom 11.08.2006 - L 8 AS 206/05 ER; Beschluss vom 07.08.2006 - L 9 AS 211/06 ER; Beschluss vom 19.06.2006 - L 6 AS 248/06 ER; Beschluss vom 08.06.2006 - L 7 AS 443/05 ER) sowie anderer Obergerichte (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.05.2006 - L 13 AS 510/06 ER-B) als Ausgangspunkt der Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft - mangels Vorliegen anderer aussagekräftiger Erkenntnismöglichkeiten und -mittel (zu dieser durch das Bundessozialgericht in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten Voraussetzung für einen Rückgriff auf die Wohngeldtabelle siehe das Urteil vom 07.11.2006 - 7b AS 18/06 R) - die Werte in der Tabelle zu § 8 Wohngeldgesetz (Wohngeldtabelle), wobei diese Beträge lediglich eine erste Orientierung ohne feste Bindung für die Kammer darstellen (Urteil der Kammer vom 22.11.2006 - S 17 AS 684/06).
Innerhalb der Tabelle lehnt sich die Kammer an die Werte der rechten Spalte an (ebenso das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in seinen Urteilen vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06 und vom 23.03.2006 - L 8 AS 388/05 sowie beispielsweise im Beschluss vom 05.02.2007 - L 8 AS 435/05 ER; Beschluss vom 05.02.2007 - L 8 AS 195/05 ER; Beschluss vom 24.01.2007 - L 8 AS 499/05 ER; Beschluss vom 16.01.2007 - L 13 AS 9/06 ER; Beschluss vom 22.09.2006 - L 6 B 170/06 AS; Beschluss vom 31.08.2006 - L 8 AS 365/06 ER; Beschluss vom 30.08.2006 - L 6 AS 464/06 ER; Beschluss vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06; Beschluss vom 11.08.2006 - L 8 AS 206/05 ER; Beschluss vom 07.08.2006 - L 9 AS 211/06 ER; Beschluss vom 03.08.2006 - L 9 B 176/06 AS; Beschluss vom 10.05.2006 - L 9 AS 287/06 ER), weil ihr die Aufteilung in verschiedene Bauklassen in der vorliegenden Art nicht angemessen erscheint und die vom Gesetzgeber vorgenommene Zuordnung wohl nicht so exakt ist, wie sie auf den ersten Blick erscheinen mag: Eine in den sechziger Jahren erbaute Wohnung kann infolge einer Modernisierung einen höherwertigen Standard aufweisen und damit einen deutlich höheren Mietzins erzielen, als eine Mitte der neunziger Jahre gebaute Wohnung im unsanierten Jetztzustand.
Das folgt nicht zuletzt aus dem auch vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen wiederholt betonten Aspekt der Vorhersehbarkeit der Höhe der angemessenen Kosten der Unterkunft: Der Begriff der Angemessenheit soll "klar und eindeutig" bestimmt werden, "um den Sozialleistungsträgern und den Empfängern der Leistung eine deutliche Richtlinie an die Hand zu geben" (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06; Beschluss vom 09.10.2006 - L 8 AS 455/05; Beschluss vom 11.01.2006 - L 8 AS 409/05).
- SG Hannover, 22.11.2006 - S 17 AS 684/06 In Frage kommen beispielsweise: Mietdatenbanken, qualifizierte Mietspiegel (zu den Anforderungen Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06), repräsentative Einzelangebote, Auskünfte, Mietpreisübersichten des Immobilienverbandes Deutschland, die Werte der Wohngeldtabelle.
Als Ausgangspunkt der Bestimmung werden in Übereinstimmung mit dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06; Beschluss vom 11.08.2006 - L 8 AS 206/05 ER; Beschluss vom 07.08.2006 - L 9 AS 211/06 ER; Beschluss vom 19.06.2006 - L 6 AS 248/06 ER; Beschluss vom 08.06.2006 - L 7 AS 443/05 ER) sowie anderer Obergerichte (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.05.2006 - L 13 AS 510/06 ER-B) die Werte der Wohngeldtabelle genommen, wobei diese Beträge lediglich eine erste Orientierung ohne feste Bindung für die Kammer darstellen.
Innerhalb der Tabelle stellt die Kammer auf die Werte der rechten Spalte ab (ebenso das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in seinen Urteilen vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06 und vom 23.03.2006 - L 8 AS 388/05 sowie beispielsweise im Beschluss vom 22.09.2006 - L 6 B 170/06 AS; Beschluss vom 31.08.2006 - L 8 AS 365/06 ER; Beschluss vom 30.08.2006 - L 6 AS 464/06 ER; Beschluss vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06; Beschluss vom 11.08.2006 - L 8 AS 206/05 ER; Beschluss vom 07.08.2006 - L 9 AS 211/06 ER; Beschluss vom 03.08.2006 - L 9 B 176/06 AS; Beschluss vom 10.05.2006 - L 9 AS 287/06 ER), weil ihr die Aufteilung in verschiedene Bauklassen in der vorliegenden Art nicht angemessen erscheint und die vom Gesetzgeber vorgenommene Zuordnung wohl nicht so exakt ist, wie sie auf den ersten Blick erscheinen mag: Eine in den sechziger Jahren erbaute Wohnung kann infolge einer Modernisierung einen höherwertigen Standard aufweisen und damit einen deutlich höheren Mietzins erzielen, als eine Mitte der neunziger Jahre gebaute Wohnung im unsanierten Jetztzustand.
Das folgt nicht zuletzt aus dem auch vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen wiederholt betonten Aspekt der Vorhersehbarkeit der Höhe der angemessenen Kosten der Unterkunft: Der Begriff der Angemessenheit soll "klar und eindeutig" bestimmt werden, "um den Sozialleistungsträgern und den Empfängern der Leistung eine deutliche Richtlinie an die Hand zu geben" (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06; Beschluss vom 09.10.2006 - L 8 AS 455/05; Beschluss vom 11.01.2006 - L 8 AS 409/05).
- SG Osnabrück, 15.05.2007 - S 22 AS 14/06
Höhe des Anspruchs auf Leistungen für Unterkunft nach dem Sozialgesetzbuch …
Sofern ein jährlich aktualisierter und auf einer ausreichenden Datenbank beruhender (einfacher) Mietspiegel im Sinne des § 558c BGB vorliegt, ist dieser der Anwendung der Tabelle zu § 8 WoGG zur Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II weiterhin vorzuziehen (vgl. Gerichtsbescheid vom 4.5.2006 - S 22 AS 295/05 - Urteil vom 15.2.2006 - S 22 AS 363/05 - andere Auffassung LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.8.2006 - L 8 AS 133/06 - zurzeit in Revision - B 7b AS 44/06 R -).Die Kammer hält an ihrer bisherigen Rechtsprechung fest (vgl. Urteil vom 15. Februar 2006 - S 22 AS 363/05 - andere Auffassung in der Berufung: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. August 2006 - L 8 AS 133/06 - zurzeit in der Revision - B 7b AS 44/06 R -) und orientiert sich bezüglich des angemessenen Wohnstandards und der angemessenen Wohnfläche weiterhin an der bisherigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung im Bereich der Sozialhilfe.
Das ist nach Überzeugung der Kammer und entgegen der Bedenken des Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen (vgl. Urteil vom 24. August 2006 - L 8 AS 133/06 -) der Mietspiegel der Stadt H. aus dem Jahre 2005 (nach Auswertung der neuen Informationen zum Datenmaterial des Mietspiegels ebenso bereits die 16. Kammer des Sozialgerichts Osnabrück, Urteile vom 22. Dezember 2005 - S 16 AS 301/05 - und - S 16 AS 292/05 -).
Dabei kann es dahin stehen, dass es sich bei dem Mietspiegel der Stadt H. nicht um einen qualifizierten Mietspiegel im Sinne des § 558 d Bürgerliches Gesetzbuch, sondern lediglich um einen einfachen Mietspiegel handelt (auf dieses Unterscheidungskriterium hinweisend: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. November 2005 - L 8 AS 181/05 ER -, Urteil vom 24. August 2006 - L 8 AS 133/06 -).
- SG Hannover, 19.06.2007 - S 17 AS 1074/07 In Frage kommen beispielsweise: Mietdatenbanken, qualifizierte Mietspiegel (zu den Anforderungen Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06), repräsentative Einzelangebote, Auskünfte, Mietpreisübersichten des Immobilienverbandes Deutschland, die Werte der Wohngeldtabelle.
Die Kammer wählt in Übereinstimmung mit dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 24.04.2007 - L 7 AS 494/05; Urteil vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06; Beschluss vom 23.05.2007 - L 13 AS 11/06 ER; Beschluss vom 30.03.2007 - L 7 AS 732/06 ER; Beschluss vom 09.10.2006 - L 8 AS 455/05 ER; Beschluss vom 11.08.2006 - L 8 AS 206/05 ER; Beschluss vom 07.08.2006 - L 9 AS 211/06 ER; Beschluss vom 19.06.2006 - L 6 AS 248/06 ER; Beschluss vom 08.06.2006 - L 7 AS 443/05 ER) sowie anderer Obergerichte (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.05.2006 - L 13 AS 510/06 ER-B) als Ausgangspunkt der Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft - mangels Vorliegen anderer aussagekräftiger Erkenntnismöglichkeiten und -mittel (zu dieser durch das Bundessozialgericht in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten Voraussetzung für einen Rückgriff auf die Wohngeldtabelle siehe das Urteil vom 07.11.2006 - 7b AS 18/06 R) - die Werte in der Tabelle zu § 8 Wohngeldgesetz (Wohngeldtabelle), wobei diese Beträge lediglich eine erste Orientierung ohne feste Bindung für die Kammer darstellen.
Innerhalb der Tabelle lehnt sich die Kammer an die Werte der rechten Spalte an (ebenso das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in seinen Urteilen vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06 und vom 23.03.2006 - L 8 AS 388/05 sowie beispielsweise im Beschluss vom 30.03.2007 - L 7 AS 732/06 ER; Beschluss vom 05.02.2007 - L 8 AS 435/05 ER; Beschluss vom 05.02.2007 - L 8 AS 195/05 ER; Beschluss vom 24.01.2007 - L 8 AS 499/05 ER; Beschluss vom 16.01.2007 - L 13 AS 9/06 ER; Beschluss vom 22.09.2006 - L 6 B 170/06 AS; Beschluss vom 31.08.2006 - L 8 AS 365/06 ER; Beschluss vom 30.08.2006 - L 6 AS 464/06 ER; Beschluss vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06; Beschluss vom 11.08.2006 - L 8 AS 206/05 ER; Beschluss vom 07.08.2006 - L 9 AS 211/06 ER; Beschluss vom 03.08.2006 - L 9 B 176/06 AS; Beschluss vom 10.05.2006 - L 9 AS 287/06 ER), weil ihr die Aufteilung in verschiedene Bauklassen in der vorliegenden Art nicht angemessen erscheint und die vom Gesetzgeber vorgenommene Zuordnung nicht so exakt ist, wie sie auf den ersten Blick erscheinen mag: Eine in den sechziger Jahren erbaute Wohnung kann infolge einer Modernisierung einen höherwertigen Standard aufweisen und damit einen deutlich höheren Mietzins erzielen, als eine Mitte der neunziger Jahre gebaute Wohnung im unsanierten Jetztzustand.
- SG Hannover, 25.06.2007 - S 17 AS 1252/07 In Frage kommen beispielsweise: Mietdatenbanken, qualifizierte Mietspiegel (zu den Anforderungen Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06), repräsentative Einzelangebote, Auskünfte, Mietpreisübersichten des Immobilienverbandes Deutschland, die Werte der Wohngeldtabelle.
Die Kammer wählt in Übereinstimmung mit dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 24.04.2007 - L 7 AS 494/05; Urteil vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06; Beschluss vom 23.05.2007 - L 13 AS 11/06 ER; Beschluss vom 30.03.2007 - L 7 AS 732/06 ER; Beschluss vom 09.10.2006 - L 8 AS 455/05 ER; Beschluss vom 11.08.2006 - L 8 AS 206/05 ER; Beschluss vom 07.08.2006 - L 9 AS 211/06 ER; Beschluss vom 19.06.2006 - L 6 AS 248/06 ER; Beschluss vom 08.06.2006 - L 7 AS 443/05 ER) sowie anderer Obergerichte (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.05.2006 - L 13 AS 510/06 ER-B) als Ausgangspunkt der Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft - mangels Vorliegen anderer aussagekräftiger Erkenntnismöglichkeiten und -mittel (zu dieser durch das Bundessozialgericht in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten Voraussetzung für einen Rückgriff auf die Wohngeldtabelle siehe das Urteil vom 07.11.2006 - 7b AS 18/06 R) - die Werte in der Tabelle zu § 8 Wohngeldgesetz (Wohngeldtabelle), wobei diese Beträge lediglich eine erste Orientierung ohne feste Bindung für die Kammer darstellen.
Innerhalb der Tabelle lehnt sich die Kammer an die Werte der rechten Spalte an (ebenso das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in seinen Urteilen vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06 und vom 23.03.2006 - L 8 AS 388/05 sowie beispielsweise im Beschluss vom 30.03.2007 - L 7 AS 732/06 ER; Beschluss vom 05.02.2007 - L 8 AS 435/05 ER; Beschluss vom 05.02.2007 - L 8 AS 195/05 ER; Beschluss vom 24.01.2007 - L 8 AS 499/05 ER; Beschluss vom 16.01.2007 - L 13 AS 9/06 ER; Beschluss vom 22.09.2006 - L 6 B 170/06 AS; Beschluss vom 31.08.2006 - L 8 AS 365/06 ER; Beschluss vom 30.08.2006 - L 6 AS 464/06 ER; Beschluss vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06; Beschluss vom 11.08.2006 - L 8 AS 206/05 ER; Beschluss vom 07.08.2006 - L 9 AS 211/06 ER; Beschluss vom 03.08.2006 - L 9 B 176/06 AS; Beschluss vom 10.05.2006 - L 9 AS 287/06 ER), weil ihr die Aufteilung in verschiedene Bauklassen in der vorliegenden Art nicht angemessen erscheint und die vom Gesetzgeber vorgenommene Zuordnung nicht so exakt ist, wie sie auf den ersten Blick erscheinen mag: Eine in den sechziger Jahren erbaute Wohnung kann infolge einer Modernisierung einen höherwertigen Standard aufweisen und damit einen deutlich höheren Mietzins erzielen, als eine Mitte der neunziger Jahre gebaute Wohnung im unsanierten Jetztzustand.
- SG Hannover, 10.12.2008 - S 54 AS 743/08
Streit um die Übernahme von Umzugskosten nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch …
Die Kammer wählt daher in Übereinstimmung mit dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Urt. v. 24.08.2006 - L 8 AS 133/06 - Beschl. v. 07.08.2006 - L 9 AS 211/06 ER - Beschl. v. 19.06.2006 - L 6 AS 248/06 ER - Beschl. v. 08.06.2006 - L 7 AS 443/05 ER -) als Ausgangspunkt der Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft - mangels Vorliegen anderer aussagekräftiger Erkenntnismöglichkeiten und -mittel - die Werte in der Tabelle zu § 8 Wohngeldgesetz, wobei diese Beträge lediglich eine erste Orientierung ohne feste Bindung für die Kammer darstellen.Innerhalb der Tabelle lehnt sich die Kammer grundsätzlich an die Werte der rechten Spalte an (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 24.08.2006 - L 8 AS 133/06 - Urt. v. 23.03.2006 - L 8 AS 388/05 -), weil die Aufteilung in verschiedene Bauklassen in der vorliegenden Art nicht angemessen erscheint und die vom Gesetzgeber vorgenommene Zuordnung nicht derart exakt ist, wie sie auf den ersten Blick erscheinen mag.
- SG Hannover, 04.11.2008 - S 17 AS 2725/08 aa) Für die Bestimmung des angemessenen Aufwandes für eine Unterkunft wählt die Kammer in Übereinstimmung mit dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 05.07.2007 - L 8 AS 235/06; Urteil vom 24.04.2007 - L 7 AS 494/05; Urteil vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06; Beschluss vom 09.10.2006 - L 8 AS 455/05 ER; Beschluss vom 11.08.2006 - L 8 AS 206/05 ER; Beschluss vom 07.08.2006 - L 9 AS 211/06 ER; Beschluss vom 19.06.2006 - L 6 AS 248/06 ER; Beschluss vom 08.06.2006 - L 7 AS 443/05 ER) sowie anderer Obergerichte (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.05.2006 - L 13 AS 510/06 ER-B) als Ausgangspunkt mangels Vorliegen anderer aussagekräftiger Erkenntnismöglichkeiten und -mittel die Werte in der Tabelle zu § 8 Wohngeldgesetz (Wohngeldtabelle), wobei diese Beträge eine Orientierung ohne feste Bindung für die Kammer darstellen.
Innerhalb der Tabelle lehnt sich die Kammer an die Werte der rechten Spalte an (ebenso das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in seinen Urteilen vom 05.07.2007 - L 8 AS 235/06, vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06 und vom 23.03.2006 - L 8 AS 388/05 sowie beispielsweise im Beschluss vom 05.02.2007 - L 8 AS 435/05 ER; Beschluss vom 05.02.2007 - L 8 AS 195/05 ER; Beschluss vom 24.01.2007 - L 8 AS 499/05 ER; Beschluss vom 16.01.2007 - L 13 AS 9/06 ER; Beschluss vom 22.09.2006 - L 6 B 170/06 AS; Beschluss vom 31.08.2006 - L 8 AS 365/06 ER; Beschluss vom 30.08.2006 - L 6 AS 464/06 ER; Beschluss vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06; Beschluss vom 11.08.2006 - L 8 AS 206/05 ER; Beschluss vom 07.08.2006 - L 9 AS 211/06 ER; Beschluss vom 03.08.2006 - L 9 B 176/06 AS; Beschluss vom 10.05.2006 - L 9 AS 287/06 ER).
- SG Hannover, 22.02.2007 - S 45 AS 269/07 Die Kammer wählt in Übereinstimmung mit dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 24.08.2006, L 8 AS 133/06; Beschluss vom 09.10.2006, L 8 AS 455/05 ER; Beschluss vom 11.08.2006, L 8 AS 206/05 ER; Beschluss vom 07.08.2006, L 9 AS 211/06 ER; Beschluss vom 19.06.2006, L 6 AS 248/06 ER; Beschluss vom 08.06.2006, L 7 AS 443/05 ER) sowie anderer Obergerichte (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.05.2006, L 13 AS 510/06 ER-B) als Ausgangspunkt der Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft - mangels Vorliegen anderer aussagekräftiger Erkenntnismöglichkeiten und -mittel (zu dieser durch das Bundessozi-algericht in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufge-stellten Voraussetzung für einen Rückgriff auf die Wohngeldtabelle siehe das Urteil vom 07.11.2006, 7b AS 18/06 R) - die Werte in der Tabelle zu § 8 Wohngeldgesetz (Wohn-geldtabelle), wobei diese Beträge lediglich eine erste Orientierung ohne feste Bindung darstellen.
Innerhalb der Tabelle lehnt sich die Kammer vorliegend an die Werte der rechten Spalte an (ebenso Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.08.2006, L 8 AS 133/06; Urteil vom 23.03.2006, L 8 AS 388/05; Beschluss vom 05.02.2007, L 8 AS 435/05 ER; Beschluss vom 05.02.2007, L 8 AS 195/05 ER), weil die Aufteilung in ver-schiedene Bauklassen in der vorliegenden Art grundsätzlich nicht angemessen erscheint und die vom Gesetzgeber vorgenommene Zuordnung im Übrigen auch nicht derart exakt ist, wie sie auf den ersten Blick erscheinen mag: Eine in den sechziger Jahren gebaute Wohnung kann infolge einer Modernisierung einen höherwertigen Standard aufweisen und damit einen deutlich höheren Mietzins erzielen, als eine Mitte der neunziger Jahre gebaute Wohnung im unsanierten Jetztzustand.
- SG Hannover, 20.02.2007 - S 17 AS 82/07
- SG Hannover, 31.07.2007 - S 46 AS 1611/07
- SG Hannover, 04.05.2007 - S 45 AS 782/05
- SG Hannover, 19.03.2007 - S 45 AS 1248/06
- SG Hannover, 13.07.2007 - S 45 AS 802/06
- SG Hannover, 29.06.2007 - S 45 AS 1046/06
- SG Hannover, 16.03.2007 - S 17 AS 382/07
- SG Hannover, 12.10.2007 - S 45 AS 546/07
- SG Oldenburg, 15.05.2007 - S 49 AS 1002/06
- LSG Niedersachsen-Bremen, 01.09.2006 - L 8 SO 66/06
- SG Oldenburg, 23.07.2007 - S 49 AS 1729/06
- SG Oldenburg, 23.07.2007 - S 49 AS 1728/06
- SG Oldenburg, 06.06.2007 - S 49 AS 677/06
- SG Osnabrück, 26.02.2007 - S 22 AS 293/05
- SG Osnabrück, 15.11.2006 - S 22 AS 435/05
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.10.2006 - L 8 AS 455/05
- SG Oldenburg, 06.08.2007 - S 49 AS 887/06
- SG Oldenburg, 20.06.2007 - S 49 AS 845/06
- SG Oldenburg, 15.05.2007 - S 49 AS 932/06
- SG Oldenburg, 03.05.2007 - S 49 AS 1647/06
- SG Oldenburg, 03.05.2007 - S 49 AS 1037/06
- LSG Niedersachsen-Bremen, 05.07.2007 - L 8 AS 235/06
- SG Oldenburg, 09.08.2007 - S 46 AS 773/05
- SG Oldenburg, 20.06.2007 - S 49 AS 272/07
- SG Oldenburg, 07.06.2007 - S 46 AS 1144/06
- SG Oldenburg, 15.05.2007 - S 49 AS 822/06
- SG Hannover, 13.07.2007 - S 45 AS 1626/06
- SG Hannover, 29.06.2007 - S 45 AS 995/06
- SG Oldenburg, 29.05.2007 - S 44 AS 889/07
- SG Hannover, 30.04.2007 - S 45 AS 169/07
- SG Oldenburg, 16.01.2007 - S 44 AS 1585/06
- SG Lüneburg, 19.12.2006 - S 31 AS 890/05
- SG Osnabrück, 18.10.2006 - S 24 SO 75/05